Der Mietvertrag, den Sie bei „Mein Schwarzwaldhäusle GmbH“ (Im Folgenden „Schwarzwaldhäusle“ genannt) abgeschlossen haben, wird zwischen Ihnen als Mieter und dem Vermieter des Ferienobjektes geschlossen.Schwarzwaldhäusle vermittelt Mietverträge zwischen den Mietern und den Vermietern von Urlaubsunterkünften. Schwarzwaldhäusle agiert demnach nicht als Reiseveranstalter und übernimmt damit ausschließlich die Rolle eines Vermittlers. Die vermittelten Mietverträge werden in Namen und auf Rechnung des jeweiligen Vermieters geschlossen.
Die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen gelten für den Mietvertrag, der mit Schwarzwaldhäusle als Vermittler zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen wurde.
Die Vermietung der Ferienobjekte, die Schwarzwaldhäusle vermittelt, erfolgt stets auf Grundlage nachfolgender Bedingungen, die die Grundlage des Vertrages zwischen dem Vermieter und dem Mieter bilden. Soweit bei einem Abschluss eines Mietvertrages über ein Buchungsportal abweichende Regelungen vereinbart wurden, haben diese Vorrang gegenüber diesen Mietbedingungen.
Sofern der Mieter weitere Leistungen hinzukauft oder andere Leistungen als Zugabe erhält, wie z. B. die Hochschwarzwaldcard, Attraktionen oder Sehenswürdigkeiten etc., handelt es sich um Vereinbarungen, die zwischen dem Mieter und dem Vermieter oder einem anderen Vermittler als dem Schwarzwaldhäusle der hinzugekauften Leistung getroffen sind. Solche Leistungen sind daher nicht von diesen Mietbedingungen umfasst.