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Inhalt

  1. Allgemeine Mietbedingungen. 
  2. Leistungen von Schwarzwaldhäusle. 
  3. Vertragsschluss/Buchungsablauf. 
    1. Vertragsschluss.
    2. Preise
    3. Zahlungsbedingungen.
    4. Der Rücktritt vom..

    5. Zahlungsart
    6. Kaution
  4. Stornierung/Rücktritt, Nichtbezug des Ferienobjekts, Ersatzmieter, Umbuchung.
    1. Stornierung/Rücktritt, Nichtbezug des Ferienobjekts. 
    2. Ersatzmieter. 
    3. Umbuchung.
  5. Durchführung der Vermietung.
    1. An- und Abreisezeiten. 
    2. Schlüsselübergabe. 
    3. Personenzahl 
    4. Zelte und Wohnwagen. 
    5. Haustiere und Allergien. 
    6. Lärm... 
    7. Swimmingpool/Sauna. 
    8. Rauchen auf dem Gelände. 
    9. Gartenmöbel
  6. Endreinigung.
  7. Bettwäscheservice.  
  8. Bereitstellung von Internet.
  9. Pflichten des Mieters.  
    1. Schäden am Objekt
    2. Durch den Mieter verursachte Schäden.  
    3. Durch den Mieter festgestellte Mängel 
  10. Übernahme /Rückgabe des Ferienobjektes.
  11. Schwarzwaldhäusle als Vermittler.
  12. Haftung des Vermieters. 
  13. Außergewöhnliche Ereignisse.
  14. Übrige Informationen.
  15.  Alle Angaben in den Inseraten und auf der Buchungsplattform hat der Schwarzwaldhäusle so korrekt wie möglich gemacht. Da es sich um private Ferienobjekte handelt, können Änderungen zu den gemachten Angaben auftreten. Schwarzwaldhäusle ist dafür nicht verantwortlich. 



  1. Allgemeine Mietbedingungen
    • Der Mietvertrag, den Sie bei „Mein Schwarzwaldhäusle GmbH“ (Im Folgenden „Schwarzwaldhäusle“ genannt) abgeschlossen haben, wird zwischen Ihnen als Mieter und dem Vermieter des Ferienobjektes geschlossen.

      Schwarzwaldhäusle vermittelt Mietverträge zwischen den Mietern und den Vermietern von Urlaubsunterkünften. Schwarzwaldhäusle agiert demnach nicht als Reiseveranstalter und übernimmt damit ausschließlich die Rolle eines Vermittlers. Die vermittelten Mietverträge werden in Namen und auf Rechnung des jeweiligen Vermieters geschlossen.

      Die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen gelten für den Mietvertrag, der mit Schwarzwaldhäusle als Vermittler zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen wurde.  

      Die Vermietung der Ferienobjekte, die Schwarzwaldhäusle vermittelt, erfolgt stets auf Grundlage nachfolgender Bedingungen, die die Grundlage des Vertrages zwischen dem Vermieter und dem Mieter bilden. Soweit bei einem Abschluss eines Mietvertrages über ein Buchungsportal abweichende Regelungen vereinbart wurden, haben diese Vorrang gegenüber diesen Mietbedingungen.


      Sofern der Mieter weitere Leistungen hinzukauft oder andere Leistungen als Zugabe erhält, wie z. B. die Hochschwarzwaldcard, Attraktionen oder Sehenswürdigkeiten etc., handelt es sich um Vereinbarungen, die zwischen dem Mieter und dem Vermieter oder einem anderen Vermittler als dem Schwarzwaldhäusle der hinzugekauften Leistung getroffen sind. Solche Leistungen sind daher nicht von diesen Mietbedingungen umfasst.

  2. Leistungen von Schwarzwaldhäusle

    • Schwarzwaldhäusle bearbeitet Anfragen jeglicher Art im Namen des Vermieters, stellt die urlaubsrelevanten Informationen auf dem Buchungsportal zur Verfügung und steht dem Mieter beratend zur Seite. Somit übernimmt Schwarzwaldhäusle die Pflichten, die im Zusammenhang mit der Vermittlung der Unterkünfte stehen.Bei den Beschreibungen der Unterkünfte ist Schwarzwaldhäusle auf die Aussagen der Vermieter angewiesen, und kann nicht für deren Richtigkeit haftbar gemacht werden. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung der Unterkunft.Die Vermittlung erfolgt vorbehaltlich vorhandener Kapazitäten bei den Vermietern. Die Erbringung der vermittelten Leistungen verantwortet allein der Vermieter und ist nicht Bestandteil des Vermittlungsvertrages.

  3. Vertragsschluss/Buchungsablauf

    1. Vertragsschluss

      • Am Buchungstag muss der Mieter mindestens 18 Jahre alt sein. Die Buchungsdauer beträgt mindestens zwei Nächte. Bei Jugendgruppenreisen muss der Mieter des Ferienobjektes am Buchungstag mindestens 21 Jahre alt sein. Durch die Buchungsanfrage auf der Homepage gibt der Mieter ein bindendes Angebot auf Abschluss des Mietvertrages des jeweiligen Objektes ab. Der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt durch Annahme des Angebots, in der Regel durch die Zusendung der Buchungsbestätigung für den gewünschten Zeitraum, ausgeführt durch Schwarzwaldhäusle zustande. Die Buchungsbestätigung enthält die Buchungsnummer, den Buchungszeitraum, sowie die Kontoverbindung Schwarzwaldhäusle und die Zahlungsmodalitäten entsprechend Ziffer III.3.
        Bei Buchung über andere Buchungsportale gelten hinsichtlich des Vertragsabschlusses die dort vorgegebenen Bedingungen und Modalitäten (vgl. auch oben Ziffer I.)

    2. Preise

      • Die im Buchungsportal angegebenen Preise sind Endpreise inkl. fester, obligatorischer Nebenkosten. Sofern im Buchungsportal keine abweichenden Angaben gemacht wurden, handelt es sich bei dem Mietpreis um den Preis inklusive Verbrauch von Strom, Wasser, Heizöl, Gas, Wärme oder ähnlichem, sowie inkl. Kurtaxe und Endreinigung.Vor Ort kommen ggf. verbrauchsabhängige Kosten (z.B. Brennholz für Kamin) hinzu.

    3. Zahlungsbedingungen

      • Der Mietpreis wird mit Anzahlung und Hauptrate entsprechend Nachstehendem erhoben.

        1. Bei Buchung (Buchungsanfrage durch den Mieter) mehr als 30 Tage vor Anreise: Anzahlung: 30 % werden sofort fällig; Restzahlung: 70 % werden fällig 30 Tage vor Anreise.

        2. Bei Buchung (Buchungsanfrage durch den Mieter) weniger als 30 Tagen bis zum Tag der Anreise: Der komplette Preis (100%) wird sofort fällig;

      • Die Anzahlung nach Buchstabe a. oder der komplette Preis nach Buchstabe b. ist innerhalb von drei Bankarbeitstagen nach Zusendung der Buchungsbestätigung zu überweisen. Wenn die Anzahlung nicht innerhalb dieser Zeit geleistet wird, ist Vermieter dazu berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Bezug der Unterkunft. Die Ausübung des Rücktrittsrechts kann auch durch Schwarzwaldhäusle erfolgen. Der Rücktritt vom Mietvertrag aus diesem Grund entbindet den Mieter nicht von der Zahlungsverpflichtung der Miete und erfolgt entsprechend Ziffer IV. dieser Mietbedingungen.

    4. Zahlungsart

      • Die Zahlung hat per Überweisung oder per Pay Pal (Kreditkarte) zu erfolgen. Die Zahlung erfolgt an Schwarzwaldhäusle.

    5. Kaution

      • Schwarzwaldhäusle nimmt keine Kautionszahlungen entgegen.    
        Der Mieter verpflichtet sich mit dem Ferienobjekt sachgemäß umzugehen und etwaige Schäden sofort an Schwarzwaldhäusle und gegebenenfalls seiner Haftpflichtversicherung zu melden und für alle entstandenen Schäden ordnungsgemäß aufzukommen.

  4.  Stornierung/Rücktritt, Nichtbezug des Ferienobjekts, Ersatzmieter, Umbuchung

    1. Stornierung/Rücktritt, Nichtbezug des Ferienobjekts
      • Der Mieter kann vor Beginn des Buchungszeitraumes die Buchung jederzeit stornieren. Eine Stornierung kann nur in Textform (mindestens per E-Mail) erfolgen und wird erst wirksam mit Zugang bei Schwarzwaldhäusle.


        Sofern eine Buchung storniert wird, werden folgende Gebühren erhoben:

        1. vom Buchungstag und bis 31 Tage vor Beginn der Mietzeit, 0% des gesamten Mietbetrages (kostenfreie Stornierung);

        2. ab 30 Tage und bis 15 Tage vor Beginn der Mietzeit, 20% des gesamten Mietbetrages

        3. ab 14 Tage vor Beginn der Mietzeit, 80% des gesamten Mietbetrages.

      • Erhält Schwarzwaldhäusle keine Stornierung in Textform, fallen 100% des gesamten Mietbetrages an, auch wenn das gemietete Ferienobjekt nicht bezogen wird. Dem Mieter bleibt es jedoch unbenommen, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

        Sofern das Ferienobjekt anderweitig und zum vollen Preis weitervermietet wird, werden die unter oben genannten Gebühren auf einen Betrag von EURO 50,00 reduziert.

    2. Ersatzmieter

      • Sofern der Mieter einen anderen Mieter im selben Zeitraum und zum gleichen Preis an seiner statt einsetzen kann, akzeptiert Schwarzwaldhäusle eine Änderung des Namens. Schwarzwaldhäusle kann der Vermietung an den Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Erfordernisse nicht erfüllt. Die Mitteilung hierüber muss Schwarzwaldhäusle in Textform erhalten. Der Mieter und der Dritte haften als Gesamtschuldner.

    3. Umbuchung

      • Schwarzwaldhäusle akzeptiert, soweit möglich, eine Umbuchung des ursprünglichen Mietvertrages bis zum 31. Tag vor Beginn der Mietzeit gegen eine Gebühr von EURO 50,00. Jede Umbuchung des ursprünglichen Mietvertrages ab und mit dem 31. Tag vor Beginn der Mietzeit und nachfolgend wird als Stornierung (entsprechend den vorgenannten Bedingungen) mit nachfolgender Neubuchung betrachtet.

  5. Durchführung der Vermietung
    1. An- und Abreisezeiten
      • Die im Inserat und auf der Buchungsbestätigung angeführten An- und Abreisezeiten sind jederzeit bindend. In der Buchungsbestätigung ist angegeben, wann das Ferienobjekt bezogen werden kann. Das Ferienobjekt muss stets spätestens um 10 Uhr am Abreisetag verlassen werden.
    2. Schlüsselübergabe
      • Vor Anreise erhält der Mieter in der Buchungsbestätigung die Anreisebeschreibung sowie genaue Angaben, wo sich der Schlüssel für das Ferienobjekt befindet bzw. von wem er den Schlüssel erhält.

        Der Schlüssel wird nur übergeben, sofern der volle Mietpreis bezahlt ist und die Buchungsbestätigung ausgehändigt wird.

    3. Personenzahl

      • Die gemietete Urlaubsunterkunft darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegeben Anzahl an Personen bezogen werden. Bei einer Überbelegung, wozu auch eine kurzfristige zusätzliche Übernachtung zählt, muss der Vermieter oder ein Vertreter informiert werden. Zudem ist eventuell ein entsprechender Aufschlag zu zahlen.

        Kommt der Mieter dieser Informationspflicht nicht nach, können die zusätzlichen Personen des Hauses verwiesen sowie Schadenersatz verlangt werden.

        Verlassen diese Personen nicht innerhalb von 24 Stunden ab der Verweisung das Ferienobjekt, haben der Vermieter und/ oder Schwarzwaldhäusle das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen.

    4. Zelte und Wohnwagen
      • Das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen auf oder bei dem Grundstück ist nicht erlaubt. Der Vermieter des Ferienobjektes oder Schwarzwaldhäusle haben das Recht, die umgehende Entfernung zu verlangen. Kommt der Mieter dieser Aufforderung nicht unverzüglich nach, hat der Vermieter und/ oder Schwarzwaldhäusle das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht zurückerstattet.

        Dem Mieter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dadurch kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

    5. Haustiere und Allergien
      • Das Mitbringen von Haustieren ist nur erlaubt, sofern es im Inserat ausdrücklich angegeben wurde.

        Weder Schwarzwaldhäusle noch der Vermieter übernehmen Verantwortung für allergische Reaktionen der Mieter in dem jeweiligen Ferienobjekten.

    6. Lärm

      • Der Mieter kann - auch in Feriengebieten - unerwartet Lärm von Bauarbeiten, Verkehr oder ähnlichem ausgesetzt sein. Weder der Vermieter noch Schwarzwaldhäusle können für solch unverschuldet auftretenden Lärm verantwortlich gemacht werden.

    7. Swimmingpool/Sauna
      • Sofern es im Ferienobjekt einen Swimmingpool und / oder eine Sauna gibt, ist der Mieter aus Sicherheitsgründen verpflichtet, jeder Anweisung des Vermieters oder von Schwarzwaldhäusle Folge zu leisten.

        Die aushängende Haus- / Poolordnung ist zu beachten. Die Nutzung des Pools und des Saunabereich erfolgt auf eigene Verantwortung.

    8. Rauchen auf dem Gelände
      • Alle von Schwarzwaldhäusle vermittelten Objekte sind Nichtraucherhäuser/-wohnungen. Es darf innerhalb der Objekte nicht geraucht werden.
    9. Gartenmöbel
      • Gartenmöbel stehen dem Mieter, soweit im Objekt vorhanden und im Inserat ausgewiesen, in der Zeit von April bis Oktober zur Verfügung. Witterungsbedingt kann sich die Bereitstellung von Gartenmöbeln zeitlich verzögern.
  6. Endreinigung
    • Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten. Eine Endreinigung kann durch den Mieter nicht selbst durchgeführt werden.
  7. Bettwäscheservice
    • Bettzeug und Handtücher sind im Mietpreis enthalten, es sei denn der Endpreis auf der jeweiligen Buchungsplattform enthält diese Position nicht.
  8. Bereitstellung von Internet
    • Der Vermieter des Ferienobjektes unterhält, soweit im Inserat angegeben, in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang, dessen Mitbenutzung er dem Mieter während seines Aufenthaltes gestattet, wobei nicht für eine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für bestimmte Zwecke gehaftet wird. Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt. Der Vermieter des Ferienobjektes ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des Internets ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde. Der Vermieter des Ferienobjektes behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).


      Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass lediglich der Zugang zum Internet ermöglicht wird. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.


      Für die übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten.


      Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand unverzüglich hin.

  9. Pflichten des Mieters
    1. Schäden am Objekt
      • Alle Schäden, egal ob bereits vorhanden oder selbst verursacht, müssen unverzüglich gemeldet werden. Die Meldung soll zunächst telefonisch an Schwarzwaldhäusle oder den Vermieter erfolgen. Eine Reklamation während des Aufenthaltes soll nicht per E-Mail erfolgen, da die geeigneten Maßnahmen sofort zwischen Schwarzwaldhäusle und dem Mieter abgestimmt werden sollen. Kontakt:
        +49 (0) 176 - 7799 7284
        info@mein-schwarzwaldhäusle.de
    2. Durch den Mieter verursachte Schäden
      • Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Ferienobjekt sorgsam zu behandeln und es im gleichen Zustand zurückzugeben, wie es übernommen wurde. Ausgenommen davon sind gewöhnliche Verringerungen durch Abnutzung und Verschleiß.

        Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

        Schäden am Objekt und / oder des Inventars, die während des Aufenthalts verursacht werden, müssen Schwarzwaldhäusle oder dem Vermieter sofort gemeldet werden.

    3. Durch den Mieter festgestellte Mängel
      • Sollte der Mieter bei Ankunft eine mangelhafte Reinigung, Schäden oder Mängel am Ferienobjekt feststellen, obliegt es der Verantwortung des Mieters, dies sofort zu reklamieren. Reklamationen zur Reinigung müssen umgehend erfolgen. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln müssen unverzüglich nach Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen. Bei eventuellen Mängeln am angemieteten Ferienobjekt ist der Mieter verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um den Schaden gering zu halten oder zu einer Behebung der Störung beizutragen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Unterlässt der Mieter die rechtzeitige Anzeige, so stehen ihm Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistung nicht zu.


        Der Mieter hat dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen. Sollte der Mieter vor Ablauf der gesetzten Frist gleichwohl abreisen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Mietpreises.


        Sollte Abhilfe nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, ist Schwarzwaldhäusle dazu berechtigt, eine vergleichbare Unterkunft in unmittelbarer Umgebung bereitzustellen. Ein Anspruch des Mieters auf eine solche Unterkunft besteht nicht.


        Eventuelle Schadensersatzansprüche des Mieters sind auf die unmittelbaren, wirtschaftlichen Nachteile beschränkt.

  10. Übernahme /Rückgabe des Ferienobjektes
    • Die Übernahme bzw. Rückgabe des Ferienobjektes wird durch das offizielle Abreise Protokoll protokolliert. Das Protokoll befindet sich zu Beginn des Buchungszeitraumes im Ferienobjekt. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um eine sofortige Kontaktaufnahme. Das Protokoll dokumentiert den Zustand des Ferienobjektes bei Übergabe an den Mieter. Das Dokument ist während des Aufenthaltes sorgfältig zu verwahren. Für eine ordnungsgemäße Rückgabe des Ferienobjektes muss bei Abreise das ausgefüllte Rückgabeprotokoll im Ferienobjekt hinterlegt sein.
  11. Schwarzwaldhäusle als Vermittler / Haftung
    • Schwarzwaldhäusle vermittelt die Vermietung von Ferienobjekten und ist nicht deren Eigentümer oder Vermieter. Die Verantwortung und Verpflichtungen der Vermietung obliegen somit alleinig dem Vermieter. Schwarzwaldhäusle vertritt die Interessen des Vermieters des Ferienobjektes in Verbindung mit der Abwicklung des Mietvertrages. Sofern ein Mietvertrag entgegen den Erwartungen aus Gründen, die außerhalb Schwarzwaldhäusles Einfluss liegen, nicht durchführbar ist (z.B. auf Grund von Zwangsversteigerungen, Brand oder ähnlichem) ist Schwarzwaldhäusle dazu berechtigt, den Mietvertrag zu stornieren und die bereits bezahlte Miete umgehend zurückzuzahlen. Alternativ und nach eigenem Ermessen ist Schwarzwaldhäusle jedoch dazu berechtigt, dem Mieter - sofern möglich - ein anderes entsprechendes Ferienobjekt im gleichen Gebiet und zum gleichen Preis anzubieten.


      Schwarzwaldhäusle haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Fremdleistungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Leistung sind ausschließlich die jeweiligen Vermieter der Ferienobjekte verantwortlich. Der Mieter hat aus diesem Vertrag keine Ansprüche gegen Schwarzwaldhäusle.


      Schwarzwaldhäusle haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst oder Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter im Zusammenhang mit der vermittelten Leistung entstehen.


      Alle Angaben in den Inseraten und auf der Buchungsplattform hat Schwarzwaldhäusle so korrekt wie möglich gemacht. Da es sich um private Ferienobjekte handelt, können Änderungen zu den gemachten Angaben auftreten. Schwarzwaldhäusle ist dafür nicht verantwortlich.

  12. Haftung des Vermieters
    • Der Vermieter haftet für die richtige Beschreibung des Ferienobjektes und ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters nach § 536 a BGB ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an dem ihm gehörenden Gegenständen und Sachen entstehen, gleich welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind, es sei denn, dass der Vermieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Haftung des Vermieters für Schäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Keine Haftungsbeschränkung besteht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, etc.).
  13. Außergewöhnliche Ereignisse
    • Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert oder unmöglich wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.


      Der Vermieter des Ferienobjektes kann bei Insektenangriffen auf das Ferienobjekt oder dessen Grundstück nicht zur Verantwortung gezogen werden.

  14. Übrige Informationen
    • Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen, bedürfen der Schriftform.


      Das Überweisen der Anzahlung gilt auch ohne Unterzeichnung des Angebots oder der Buchung als Anerkennung der allgemeinen Mietbedingungen.


      Der Mieter verpflichtet sich, seine vollständige Adresse sowie die notwendigen Daten aller Mitreisenden zur Erstellung des Meldescheins und zur Ausstellung der Gästekarten (wie z.B. Namen, Adresse, Geburtsdatum und Reisepassnummern).

    • Verbraucherstreitbeilegung 

      Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier:

      https://ec.europa.eu/odr

      Schwarzwaldhäusle nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.